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Das menschliche Leben beginnt nach wissenschaftlichen Feststellungen mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Was danach kommt, ist die Entwicklung der Fähigkeiten, die sich nach der Geburt fortsetzt.

Die rechtswidrige, aber straffreie Abtreibung ist in Deutschland möglich, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen verstrichen sind: „Nach der neuen Rechtslage ist ein Abbruch auch im 7. und 8. Monat möglich“. (Quelle: Wikipedia)

Natürlich ist auch der menschliche Embryo schmerzempfindlich. Das ist aber für die Befürworter der Abtreibung, welche die Streichung des Paragraphen 218 im Strafgesetz fordern, kein Thema.

Damit steht der menschliche Embryo bzgl. des Schmerzempfindens unter den Küken.

In welchem barbarischen Zeitalter leben wir ?

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Quelle:

 

Siehe dazu auch: