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In der Debatte um die „Gehsteigbelästigung“ spiele die Verletzlichkeit der Frau eine große Rolle.

Dabei komme es jedoch zu einer Schieflage. Beleidigung, Nötigung und Verletzungen der körperlichen Integrität seien jedoch bereits Straftaten, müssten also nicht noch einmal eigens geschützt werden.

 

In der Debatte komme aber bislang ein weiterer Aspekt zu kurz:

 

„Es wird stark einseitig Vulnerabilität zugeschrieben mit Blick auf die Schwangere,
was vollkommen richtig ist …,

 

aber man müsste sie auch auf den Dritten in der Runde, nämlich das Ungeborene, anwenden,

und da würde man ja sehen, dass hier die Vulnerabilität sogar noch viel größer ist.

 

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Man muss einfach sehen:

Die Gehsteigansprache könnte für das Ungeborene die letzte Chance sein“,

so die Rechtswissenschaftlerin weiter.

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Quelle: