Quelle:

Siehe dazu dort auch folgenden Kommentar von:

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Es kann nur immer wieder betont werden, dass mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle zur Zygote unvorstellbare drei Milliarden Informationen für ein einzigartiges Individuum vermittelt werden.

Wieviel Gottvergessenheit gehört dazu, um wie Lisa Paus und die vielen Abtreibungsbefürworter offenbar kalt zu lassen.

Das ist kein Zufallsgeschehen, sondern ein Schöpfungsakt eines unvorstellbar weisen und allmächtigen Wesens, das die Menschheit als Gott bezeichnet.

Und Christen zudem in Jesus Christus den Mensch gewordenen Logos sehen, der am Ende unserer Tage uns als Richter und Retter begegnen wird. Ein über zwei Jahrtausende bezeugter Glaube von inzwischen zwei Milliarden Menschen auf der Erde.

Warum interessiert das immer weniger Westler und weichen auf einen durch nichts gerechtfertigten Relativismus aus, der alle Religionen als gleichwertig betrachtet, um am so einzigartig von Bibel und Märtyrern bezeugten Christentum gleichsam vorbei glauben zu können meinen.

Weil es uns mit Freiheit ausgestatteten Wesen moralisch in die Pflicht nimmt und Sünde sich nicht psychologisch wegdiskutieren lässt.

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Siehe dazu auch:

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Es gibt ein Grundrecht auf Leben (positiv),

aber Abtreibung (negativ) ist kein Grundrecht

In Frankreich soll in Zukunft Abtreibung ein Grundrecht von Frauen sein. Kürzlich hat eine überwältigende Mehrheit von Abgeordneten und Senatoren dafür gestimmt, „die Freiheit der Frau, eine Schwangerschaft zu beenden“, in die französische Verfassung aufzunehmen. Das neue Verfassungsrecht auf Abtreibung sei ein „Meilenstein zum Schutz der Frauenrechte“, wie es die französische Kongresspräsidentin formulierte.

Die in diesem Fall übliche euphemistische Tarnbezeichnung für Abtreibung als „Schwangerschaftsbeendigung“ weist auf das Bestreben der Gesetzgeber hin, das Menschsein des Embryos auszublenden, zu negieren.

Die entsprechende Rechtsbegründung in Frankreich lautet:

Jede schwangere Frau habe das Recht und die Freiheit, über ihren Körper zu entscheiden.

Demnach wäre der Embryo nur ein Körperteil der Frau wie der Blinddarm, über dessen Verbleib oder Wegoperation die Frau frei entscheiden könnte.

 

........... weiter mit folgenden Abschnitten ..........

  • Selbstbestimmung über den eigenen Körper, aber nicht über den Körper eines anderen

  • Das Bundesverfassungsgericht hat zum § 218 grundrechtskonform entschieden

  • Ausnahmetatbestände aufgrund ärztlicher Indikationsbestimmungen

  • … mehr als 96 Prozent der Abtreibungen über die sogenannte Beratungsregelung

  • Ein todbringendes Verfahren …

  • … an dem Kirche und Katholiken nicht teilnehmen können

  • Menschenwürde und Lebensrecht sollen angetastet und abgestuft werden

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