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Worte der Heiligen

Die gemeinsame und verschiedene Berufung von Mann und Frau:

Die natürliche Bestimmung, die Gott dem Menschen gegeben hat, ist eine dreifache: durch die Entfaltung seiner Kräfte Gottes Bild in sich auszuprägen, Nachkommenschaft hervorzubringen und die Erde zu beherrschen. Dazu kommt das übernatürliche Ziel: die ewige Anschauung Gottes, die als Lohn für ein Leben aus dem Glauben und im persönlichen Anschluss an den Erlöser verheißen ist.

Die natürliche wie die übernatürliche Bestimmung ist gemeinsam für Mann und Frau.

Aber es gibt innerhalb der gemeinsamen Bestimmung eine Differenzierung der Aufgaben, der die verschiedene Natur der Geschlechter angepasst ist.

Der primäre Beruf des Mannes ist die Herrschaft über die Erde, die Frau ist ihm darin als Gehilfin zur Seite gestellt.
Der primäre Beruf der Frau ist Erzeugung und Erziehung der Nachkommenschaft, der Mann ist ihr dafür als Beschützer gegeben.

Dem entspricht es, dass dieselben Gaben bei beiden auftreten, aber in verschiedenem Maß und Verhältnis.

Beim Mann vornehmlich die Gaben, die für Kampf, Eroberung und Beherrschung erforderlich sind: die Körperkraft zu äußerer Besitznahme, Verstand zur erkenntnismäßigen Durchdringung der Welt, Willens- und Tatkraft zu schöpferischem Gestalten.

Bei der Frau die Fähigkeiten, um Werdendes und Wachsendes zu bewahren, zu behüten und in der Entfaltung zu fördern: darum die Gabe, körperlich eng gebunden zu leben und in Ruhe Kräfte zu sammeln, andererseits Schmerzen zu ertragen, zu entbehren, sich anzupassen; seelisch die Einstellung auf das Konkrete, Individuelle und Persönliche, die Fähigkeit, es in seiner Eigenart zu erfassen und sich ihr anzupassen, das Verlangen, ihr zur Entfaltung zu verhelfen.

In der Anpassungsfähigkeit ist die Ausstattung mit den gleichen Gaben, die dem Mann eigen sind, und die Möglichkeit, die gleiche Arbeit wie er zu verrichten - mit ihm gemeinsam oder an seiner Stelle - eingeschlossen.

Quelle: Edith Stein: Die Frau - Ihre Aufgabe nach Natur und Gnade.
In: L. Gelber u. R. Leuven (Hrsg.): Edith Steins Werke, Bd. 5. Freiburg - Louvain 1959, S. 58 f

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Quelle:

 

Siehe dazu auch:

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Nach der Seligsprechung am 1.Mai 1987 in Köln erfolgte am 11. Oktober 1998 ihre Heiligsprechung in Rom und 1999
erklärte sie Papst Johannes Paul II.

neben Birgitta von Schweden und Katharina von Siena

zur Schutzpatronin Europas.
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