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Es handele sich vielfach um „illegale, rechtswidrige Migration, für die das Asylrecht zweckentfremdet als Türöffner dient“. Der Mechanismus, dass man jeden einreisen lassen müsse, weil er einen Asylantrag oder auch einen Folgeantrag in Deutschland stellen will, sei auch nach EU-Recht nicht zwingend.

▶︎ Papier zufolge dürfte Deutschland die Migranten an der Grenze zurückweisen.

„Der Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt, dass Personen die Einreise zu verweigern ist, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen.

Dazu gehören alle EU-Staaten und die Schweiz. Deutschland ist also ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben.“

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Quelle:

 

Siehe dazu auch: